Finger weg von der Witwenrente!

Aktuelles
, 10. Juni 2026

Erneut fordert eine Wirtschaftsweise weitere Einschnitte in das Solidarprinzip unserer Gesellschaft.

Es geht um die sog. „Witwenrente“: eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Hinterbliebenen nach dem Tod des Ehepartners zusteht - mit dem Ziel, finanzielle Konsequenzen des Todes abzumildern.

Die Witwenrente sei ein Fehlanreiz, wird nun behauptet.

Ein „Fehlanreiz“ - zu was eigentlich? Ein „Anreiz“ dazu, seinen Partner zu verlieren? Ein „Anreiz“, den Vater bzw. die Mutter der eigenen Kinder zu Grabe zu tragen?

Lange Jahre haben Ehepaare füreinander gesorgt, Sorge- und Erwerbsarbeit untereinander aufgeteilt und gemeinsam Verantwortung für Familie und Kinder übernommen.

Doch nun der „neue Plan“ der Wirtschaftsweisen: Wenn das Schicksal zuschlägt und ein Partner verstirbt, sollen künftig finanzielle Sorgen diese ohnehin schwere Situation zusätzlich verschärfen.

Als Alternative wird nun sog. „Rentensplitting“ empfohlen

Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften gleichmäßig zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Nach dem Tod eines Partners besteht dann kein Anspruch auf eine Witwenrente; stattdessen verfügt jeder Partner über eigene, durch das Splitting erhöhte Rentenansprüche.

Rentensplitting kann für Paare mit ähnlich hohen Einkommen (und somit ähnlich hohen Rentenansprüchen) interessant sein: wenn also beide Partner dauerhaft erwerbstätig sind/waren.

Doch für ältere Paare, Menschen mit Pflegeverantwortung, mit längeren Erziehungszeiten oder gesundheitlichen Einschränkungen stellt die Witwenrente oft einen wichtigen Baustein zur Sicherung des Lebensstandards dar.

Unsere Forderung

Wir fordern daher die Beibehaltung der Witwenrente, damit Hinterbliebene selbst entscheiden können, welche Regelung ihrer persönlichen Lebenssituation am besten entspricht.

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