Klare Ablehnung der Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes

Aktuelles
, 16. Januar 2026

Die Forderung von Bundeskanzler Friedrich Merz, das Arbeitszeitgesetz abzuschaffen, stößt bei uns auf entschiedene Ablehnung. Eine Abschaffung dieses Gesetzes würde zentrale Schutzrechte der arbeitenden Bevölkerung infrage stellen und zu spürbaren Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen führen.

Arbeitszeitgesetz schützt Gesundheit und Leben

Das Arbeitszeitgesetz ist kein überholtes Regelwerk, sondern ein grundlegendes Schutzgesetz. Es begrenzt die tägliche Arbeitszeit, schreibt Pausen vor, garantiert Mindestruhezeiten und schützt insbesondere vor gesundheitlicher Überlastung. Damit sorgt es nicht nur für Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch für eine verlässliche Balance zwischen Beruf und Privatleben.

Realität vieler Beschäftigter wird ausgeblendet

Wer das Gesetz abschaffen will und Arbeitszeiten allein Betrieben oder Tarifparteien überlassen möchte, blendet die Realität vieler Beschäftigter aus. Ein großer Teil arbeitet ohne Tarifvertrag und ohne starke betriebliche Mitbestimmung. Gerade dort würde der Wegfall gesetzlicher Grenzen zu mehr Druck, längeren Arbeitstagen und weniger Erholung führen. Flexibilität darf jedoch nicht einseitig zulasten der Beschäftigten gehen.

Arbeitszeiterfassung bleibt unverzichtbar

Auch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist unverzichtbar. Sie schützt vor unbezahlten Überstunden, schafft Transparenz und ermöglicht es Beschäftigten überhaupt erst, ihre Rechte durchzusetzen.

Sozialer Fortschritt statt Rückschritt

Das Bündnis Sahra Wagenknecht Schleswig-Holstein steht für sozialen Fortschritt statt Rückschritt. Statt das Arbeitszeitgesetz abzubauen, braucht es eine bessere Durchsetzung bestehender Regeln, stärkere Tarifbindung, mehr Arbeitskontrollen und echte Mitbestimmung – auch in kleinen Betrieben.

Fazit: Arbeitszeit ist Lebenszeit. Die Abschaffungspläne gehen in die falsche Richtung und werden entschieden abgelehnt.

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